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   BGH, 19.06.1985 - IVb ZR 25/84   

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https://dejure.org/1985,12599
BGH, 19.06.1985 - IVb ZR 25/84 (https://dejure.org/1985,12599)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1985 - IVb ZR 25/84 (https://dejure.org/1985,12599)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1985 - IVb ZR 25/84 (https://dejure.org/1985,12599)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Trennungsunterhalt - Chronische Alkoholsucht und Geisteskrankheit der Ehefrau - Mutwillige Herbeiführung der Bedürftigkeit durch Alkoholsucht - Darlegunglast und Beweislast bei der Härtklausel

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 38/82

    Berücksichtigung der Sozialhilfe bei der Unterhaltsbemessung; Leichtfertiger

    Auszug aus BGH, 19.06.1985 - IVb ZR 25/84
    Dazu gehörte es auch, Vorbringen der Klägerin, das im Falle seiner Richtigkeit gegen die Annahme einer mutwilligen Herbeiführung oder Aufrechterhaltung der Bedürftigkeit sprach, zu widerlegen (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 1983 - IVb ZR 38/82 - FamRZ 1984, 364, 368).

    Leichtfertiges Verhalten in dieser Hinsicht setzt voraus, daß der unterhaltsberechtigte Ehegatte die Möglichkeit erkennt, durch sein Verhalten seine Bedürftigkeit herbeizuführen, und dennoch an diesem Verhalten festhält, wobei der sich unter grober Nichtachtung dessen, was jedem einleuchten muß, oder in Verantwortungs- und Rücksichtslosigkeit gegen den Unterhaltspflichtigen über die erkannte Möglichkeit nachteiliger Folgen für seine Bedürftigkeit hinwegsetzt (Senatsurteile vom 8. Juli 1981 - IVb ZR 593/80 - FamRZ 1981, 1042 und vom 14. Dezember 1983 a.a.O. S. 367).

  • BGH, 08.07.1981 - IVb ZR 593/80

    Zumutbarkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch den Unterhaltsberechtigten

    Auszug aus BGH, 19.06.1985 - IVb ZR 25/84
    Leichtfertiges Verhalten in dieser Hinsicht setzt voraus, daß der unterhaltsberechtigte Ehegatte die Möglichkeit erkennt, durch sein Verhalten seine Bedürftigkeit herbeizuführen, und dennoch an diesem Verhalten festhält, wobei der sich unter grober Nichtachtung dessen, was jedem einleuchten muß, oder in Verantwortungs- und Rücksichtslosigkeit gegen den Unterhaltspflichtigen über die erkannte Möglichkeit nachteiliger Folgen für seine Bedürftigkeit hinwegsetzt (Senatsurteile vom 8. Juli 1981 - IVb ZR 593/80 - FamRZ 1981, 1042 und vom 14. Dezember 1983 a.a.O. S. 367).
  • BGH, 03.02.1982 - IVb ZR 654/80

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung grober Unbilligkeit des

    Auszug aus BGH, 19.06.1985 - IVb ZR 25/84
    Da es Sache des Unterhaltspflichtigen ist, die tatsächlichen Voraussetzungen der rechtsvernichtenden Einwendung des § 1579 Abs. 1 BGB darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen (Senatsurteil vom 3. Februar 1982 - IVb ZR 654/80 - FamRZ 1982, 463, 464), oblag es dem Beklagten nachzuweisen, daß die Klägerin ihre Bedürftigkeit mutwillig, d.h. zumindest leichtfertig, herbeigeführt oder aufrechterhalten hat.
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